25.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, Seite 3). Nach über zwei Jahren schafft ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF; online unter iww.de/s4973 ) Klarheit für Arbeitgeber und Anbieter.
20.05.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage ...
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30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung – auch in Physiotherapiepraxen (PP 12/2018, Seite 15). Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z. B. Fahrtkostenzuschüsse, ein Smartphone oder ein Fitnessstudiovertrag für die Beschäftigten. Fehler bei der steuerlichen Gestaltung können hier teuer werden und steuerpflichtigen Arbeitslohn auslösen. Darüber, wie Sie auf der sicheren Seite sind, hat PP in diesen Beiträgen berichtet.
31.03.2021 · Fachbeitrag ·
Personal
Viele Physiotherapeuten beschäftigen in ihrer Praxis Familienangehörige. Sie übernehmen z. B. die Buchführung, bereiten die Belege für den Steuerberater vor oder pflegen die Grünfläche um die Praxis herum.
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Wer seinen Steuerberater nur unvollständig mit steuerlich relevanten Informationen versorgt, muss u. U. mit einer Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung rechnen. Dies hat das Landgericht ...
10.03.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für COVID-19-Tests seiner Arbeitnehmer, stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Es sei nicht zu beanstanden, von einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Das teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website in seinen häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Coronakrise mit (online unter iww.de/s4782 ).