25.02.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist also kein Arbeitslohn. Diese positive Sichtweise vertritt die Finanzverwaltung in ihrem Fragen-Antworten-Katalog „Corona“ (Steuern) mit Stand vom 28.12.2020, Abruf-Nr. 219827 .
23.02.2021 · Nachricht ·
Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, die ein Biber auf dem Wohngrundstück verursacht hat, sind als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig, nicht aber als ...
19.02.2021 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Eine Gehaltserhöhung ist zwar schön, aber finanziell nicht immer drin. Denn 55 Euro mehr im Portemonnaie für angestellte Therapeuten kosten den Praxisinhaber rund 120 Euro Lohn im Monat. Betrieblich wesentlich ...
01.02.2021 · Fachbeitrag ·
Mitarbeitermotivation
Auch in Physiotherapiepraxen stehen kleine Gesten und Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter auf der Tagesordnung. So werden diesen oftmals Getränke und kleinere Leckereien kostenlos zur Verfügung gestellt. Und nach der Coronapandemie wird auch wieder die Zeit kommen, wo sie zum Essen eingeladen werden – etwa anlässlich eines Praxisjubiläums oder einer sonstigen Praxisfeier. Wann und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, und ob sie für die Mitarbeiter steuerpflichtigen ...
15.01.2021 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Frage: „Ist eine Physiopraxis als GmbH von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn die Leistungen des Physiotherapeuten aufgrund eines Rezepts erbracht werden und somit definitiv Heilbehandlung darstellen? Und, wenn ...
14.01.2021 · Fachbeitrag ·
Finanzhilfen
Die Bezirksregierung darf gezahlte Corona-Soforthilfe (PP 05/2020, Seite 3) zurückfordern, wenn der Antragsteller schon vor dem 31.12.2019 zahlungsunfähig war (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.01.
04.01.2021 · Fachbeitrag ·
Sponsoring
Die meisten niedergelassenen Physiotherapeuten ermitteln ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auch für sie stellt sich die Frage, welche Aufwendungen sie steuerlich als Betriebsausgaben abziehen und damit ihren Gewinn mindern dürfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis den Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen erlaubt, die in Zusammenhang mit Sponsoring von Sportlern stehen, (BFH, Urteil vom 14.07.2020, Az. VIII R ...