15.07.2021 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Ein Steuerzahler, der an einer medizinischen Studie teilnimmt, die er jederzeit abbrechen kann, muss sein Honorar als sonstige Einkünfte versteuern. Dies gilt auch, wenn er dafür mehrfach anreisen, Gespräche führen und Einschränkungen der privaten Lebensführung hinnehmen muss. (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.2021, Az. 4 K 1017/20, Abruf-Nr. 223216)
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05.07.2021 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Wer sich freiwillig in Corona-Impfzentren engagiert und dafür eine Vergütung bekommt, profitiert – je nach Art der Tätigkeit – von zwei steuerlichen Entlastungsregelungen. Infrage kommen der ...
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28.06.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Arbeitsbedingungen für angestellte Physiotherapeuten sind wenig familienfreundlich (PP 08/2018, Seite 3). Um in Zeiten des Fachkräftemangels Beschäftigte mit kleinen Kindern an die Praxis zu binden, sind ...
18.06.2021 · Nachricht ·
Arbeitsentgelt
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Sie unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Das hat das BSG entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers gegen ein Urteil des LSG Bayern stattgegeben.
17.06.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsentgelt
Wie sind Personen sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, die in Ihrer Physiopraxis gleichzeitig aufgrund verschiedener Vertragsverhältnisse neben der Hauptbeschäftigung auch auf 450-Euro-Basis tätig sind? Dazu ...
04.06.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die Frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen (PP 12/2020, Seite 8 und 11/2020, Seite 4) wird erneut verlängert – diesmal bis zum 31.03.2022. Das teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
28.05.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Ihrer Belegschaft neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen zukommen lassen, sollten Sie vermeiden, dass dabei Lohnsteuer anfällt (PP 05/2021, Seite 20). In diesem Zusammenhang sind Online-Weiterbildungsmaßnahmen nach § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können (Oberfinanzdirektion [OFD] Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.02.2021, Az. S 2342 A - 89 - St 210).