18.11.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Ein interessantes Instrument, um Mitarbeiter an Ihre Praxis zu binden, ist die Möglichkeit, ihnen anzubieten, ihr privates Elektroauto oder -fahrrad kostenlos in Ihrer Praxis aufzuladen.
11.11.2021 · Nachricht · Häusliches Arbeitszimmer
Ein mit Pilates-Geräten ausgestatteter Raum im Untergeschoss einer Wohnung gilt als betriebsstättenähnlich. Der Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer (PP 05/2017, Seite 2) ist daher nicht auf 1.
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28.10.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
In der Coronapandemie waren viele Kitas geschlossen oder es gab nur Notbetreuungen. Einige Landesregierungen und kommunale Spitzenverbände haben sich daraufhin auf eine Aussetzung oder gar Rückerstattung von ...
04.10.2021 · Fachbeitrag ·
Coronaimpfzentren/Testzentren
Freiwillige, die in Coronatestzentren und -impfzentren nebenberuflich tätig sind, können die Übungsleiter- oder die Ehrenamtspauschale geltend machen. Aber: Während die Tätigkeit in Impfzentren auch dann begünstigt ist, wenn diese privat betrieben werden, gelten die Pauschalen für Helfer in Testzentren nur unter den üblichen Voraussetzungen, also bei einem Betrieb durch die öffentliche Hand oder durch gemeinnützige Einrichtungen.
09.09.2021 · Nachricht ·
Sonderzahlungen
Die steuerfreie Corona-Prämie (PP 11/2020, Seite 4) nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die ...
08.09.2021 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Frage: „In meiner Physiopraxis beschäftige ich Minijobber als Aushilfskräfte (PP 08/2021, Seite 20). Wann und wie oft darf deren Einkommen die 450-Grenze überschreiten?“
09.08.2021 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Unternehmer müssen erhaltene Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse versteuern (PP 05/2020, Seite 3). Die Beträge unterliegen zwar nicht der Umsatz steuer, erhöhen aber die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, sind einkommen- und ggf. gewerbesteuerpflichtig und daher in der Steuererklärung anzugeben (Jeweils Zeile 15 der Anlagen EÜR und Coronahilfen). Die Frage ist, ob die Corona-Soforthilfen dem vollen Steuersatz unterliegen oder ein ermäßigter Steuersatz infrage kommt.