25.04.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer als Therapeut in der Praxis keinen ausreichenden Arbeitsplatz für Büroarbeiten hat, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Landesfinanzhofs Sachsen-Anhalt (PP 09/2016, Seite 14) bestätigt (BFH, Urteil vom 22.02.2017, Az. III R9/16, IWW-Abruf-Nr. 193358 ).
29.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i.
09.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerisch oder pflegerisch tätig, bleiben Einnahmen bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Wussten Sie aber auch, dass Sie mit solchen ...
02.03.2017 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ein Praxisfahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung, führt das auf deren Lohnabrechnung immer zu einem fiktiven Arbeitslohn. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil wird meist sehr pauschal nach der Ein-Prozent-Regel bemessen und mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet (PP 01/2017, Seite 16). Wer als Mitarbeiter einen Teil der Pkw-Kosten selbst tragen muss (z. B. durch gelegentliches Tanken), profitiert von einer neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom ...
09.02.2017 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Wenn es um die Anschaffung eines neuen Pkw für Ihre Physiotherapiepraxis geht, ist eine der häufigsten Fragen, ob Leasing oder Kauf die bessere Alternative ist. Der nachstehende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick ...
09.02.2017 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Erbe wird man von selbst. Der Erbe tritt automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein, ohne hierfür etwas tun zu müssen. Das Erbe muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Die Erbschaft fällt kraft Gesetzes ...
08.02.2017 · Fachbeitrag ·
Scheinselbstständigkeit
Wenn eine Betriebsprüfung nach § 28b Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) in Ihrer Praxis durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ergibt, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind, ist das an sich schon Ärgernis genug. Darüber hinaus sieht § 24 SGB IV Zahlung von Säumniszuschlägen vor. Wie diese Säumniszuschläge berechnet werden und wie Sie sich als Praxisinhaber am besten vor einer Nachzahlung schützen, fasst der folgende Beitrag zusammen.