02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Sie als selbstständiger Physiotherapeut Mitarbeiter an Ihre Praxis binden, wenn Sie ihnen kostenfreie oder verbilligte Parkplätze zur Verfügung stellen. Beide Varianten der Parkraumüberlassung wirken sich auf Lohn- und Umsatzsteuer aus.
16.05.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Nutzung von Fitnessstudios zahlen, ist das ein geldwerter Vorteil. Dieser fließt dem Arbeitnehmer auch dann monatlich zu, wenn Sie mit dem Studio einen Ein-Jahres-Vertrag geschlossen ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Kühlpad, Massageball, Kalender mit Praxislogo bis hin zum hochwertigen Saunatuch – Werbegeschenke an Patienten und Kunden dienen – gerade in der Weihnachtszeit – auch in ...
29.03.2018 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Wenn es um die Steuer geht, sehen sich Physiotherapeuten in eigener Praxis i. d. R. als Freiberufler. Gewerbesteuer ist für sie kein Thema. Dabei kann gerade die Mitarbeit von angestellten Physiotherapeuten zur Gewerbesteuerfalle werden. Betroffen ist jeder Therapeut mit angestellten Kollegen. Der folgende Beitrag zeigt auf, wo die Grenze zwischen freiem Beruf und Gewerbe im Steuerrecht verläuft und wie Sie Ihr Steuerrisiko hieraus abschätzen können.
14.02.2018 · Nachricht ·
Praxis-Pkw
Haben Sie im Jahr 2017 z. B. für Hausbesuche einen Praxis-Pkw genutzt, dürfen Sie die Kilometerkosten anhand der durchschnittlichen Kraftstoffpreise 2017 ermitteln, wenn Sie die Tankquittungen nicht mehr finden ...
17.01.2018 · Fachbeitrag ·
Abschreibung
Seit dem 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) höhere Wertgrenzen. GWGs sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wie z. B.
04.01.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wenn Sie Fortbildungskosten für Ihre Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil tragen, ist dies i. d. R. kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Auf eine Ausnahme weist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hin: Übernehmen Sie die Kosten nur unter der Bedingung, dass Ihr Mitarbeiter eine Prüfung besteht, stellt die Kostenübernahme Arbeitslohn dar.