02.01.2026 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zugestimmt. Es tritt damit zum 01.01.2026
in Kraft. Neben der Anhebung wichtiger Freigrenzen und Freibeträge
sieht es für gemeinnützige Organisationen weitere Erleichterungen und Vereinfachungen vor. VB stellt sie in diesem Beitrag vor.
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01.01.2026 · Nachricht aus VB · Vereinsrecht
Bei der Bestellung eines Notvorstands darf das Registergericht die Person nicht gegen das Votum der Mitgliederversammlung auswählen. Das entschied das OLG Düsseldorf im Fall eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, dem die Mitgliederversammlung – mit deutlicher Mehrheit – die Entlastung verweigert hatte.
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01.01.2026 · Nachricht aus VB · Mitgliederversammlung
Erhalten Kandidaten bei der Wahl zum Vorstand keine Mehrheit, kann die Wahl noch in der gleichen Versammlung wiederholt werden. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
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01.01.2026 · Nachricht aus VB · Schenkungsrecht
Eine Spendenzusage ist ein Schenkungsversprechen nach § 518 BGB und deshalb nur in notarieller Form wirksam. Das hat der BGH in einem Fall
klargestellt, in dem ein Mietvertrag mit einer Stiftung mit der Vereinbarung verbunden war, die Miete durch laufende Spenden des Vermieters zu finanzieren.
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01.01.2026 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Dass gemeinnützige Körperschaften ihre Tätigkeit vorübergehend oder teilweise einstellen, kommt gerade bei kleinen Einrichtungen gar nicht so selten vor. Das kann zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs trifft dazu Klarstellungen.
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01.01.2026 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 auf 25.000 Euro kann für Vereine bedeuten, dass sie künftig von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbefreiung wechseln (können). Was bei diesem Übergang zu beachten ist, hat das BMF in einem aktuellen Schreiben geklärt, mit dem es den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ergänzt.
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01.01.2026 · Fachbeitrag aus VB · Schenkungsteuer
§ 13 Abs. 1 Nr. 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) befreit „Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist“ von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Zwecke der Satzung des Zuwendungsempfängers, denen die Zuwendung gewidmet ist, ausschließlich, d. h. ausnahmslos und uneingeschränkt, steuerbegünstigt sind.
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01.01.2026 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Ein Verein wird regelmäßig keine Minderjährigen in den Vorstand wählen, weil das die Geschäftsführung erheblich erschweren würde. Eine fehlende oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit kann aber auch bei erwachsenen Vorstandsmitgliedern vorliegen. Wie damit umzugehen ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Röcken anhand einer Leserfrage.
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01.01.2026 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeitsrecht
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ist nun auch der „E-Sport“ in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen worden. Damit hat die Koalition eine Forderung umgesetzt, die aus diesem Bereich schon lange erhoben worden war. VB zeigt, wie diese Frage gelöst wurde und welche Satzungsanforderungen sich aus der Gesetzesbegründung ergeben.
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