10.11.2025 · Nachricht aus VA · Leserservice
Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ auch auf andere Schadenpositionen anwendbar, auf die der Geschädigte dem Grunde und der Höhe nach keinen Einfluss hat. Wörtlich: „Dies gilt für alle Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung, deren Entstehung dem Einfluss des Geschädigten entzogen ist und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss.“ ...
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07.11.2025 · Nachricht aus VA · Prozessrecht
Das BayObLG hat zur Wirksamkeit der fernmündlich dem Gericht gegenüber erklärten Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stellung genommen.
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29.10.2025 · Nachricht aus VA · Fahrerlaubnisentzug
Wir haben in VA 25, 127 und 144 über die Rechtsprechung zu § 142 StGB
berichtet. Heute können wir dazu weitere Entscheidungen vorstellen.
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27.10.2025 · Nachricht aus VA · Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei der Frage, wo die Wertgrenze für den bedeutenden Sachschaden i. S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Unfallflucht zu ziehen ist, geht es in der Rechtsprechung hin und her. Die Rechtsprechung bewegt sich zwar, allerdings in der Regel nur in kleinen Schritten. Eine klare Linie kann man m. E. nicht erkennen. Der Grenzwert pendelt im Bereich zwischen 1.500 und 1.800 EUR mit „Ausschlägen“ nach oben oder auch nach unten (vgl. z. B. LG ...
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22.10.2025 · Fachbeitrag aus VA · Reparaturkosten
Eine im Rechtsstreit aufgestellte Behauptung des Versicherers, eine Autovermietung bekomme 15 Prozent Großkundenrabatt, weil sie mit 70 Fahrzeugen „der sprichwörtliche Großkunde“ sei, weshalb die zu erstattenden Reparaturkosten entsprechend herabzusetzen seien, ist eine unsubstanziierte Behauptung ins Blaue hinein. Dass der BGH bei einem Autovermieter mit einer sechsstelligen Zahl von Fahrzeugen in der schieren Größe des Fuhrparks einen ausreichenden Anhaltspunkt gesehen habe, sei auf ...
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22.10.2025 · Nachricht aus VA · Rechtschutz
In einer Gesamtschau des Klauselwerkes in den VRB 1994 des beklagten Rechtschutzversicherers kommt der BGH zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge“ Rechtschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN ...
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