· Fachbeitrag · Prozessrecht
Fahreridentifizierung durch ein Lichtbild: Hierauf müssen Sie achten
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D. Leer/Augsburg
Bestreitet der Betroffene bei einer Verkehrs-OWi, dass er zum Tatzeitpunkt Fahrer gewesen ist, wird in der Regel auf Lichtbilder zurückgegriffen und versucht, ihn anhand dieser Bilder als Fahrer zu identifizieren. Insbesondere wenn es um die Darstellung der Täteridentifizierung in den Urteilsgründen geht, kommt es dabei oft zu Fehlern bei den Tatgerichten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Ausführungen des AG überprüfen können und worauf Sie bei der Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds ‒ auch im Verfahren ‒ achten müssen (vgl. a. Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 7. Aufl., 2024, Rn. 2191 ff., 2553 ff.).
1. Unterschiedliche Wege zur Identifizierung
Bei der Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds gilt der Grundsatz, dass allein der Tatrichter beurteilen muss, ob ein anlässlich eines Verkehrsverstoßes gefertigtes Foto die zuverlässige Feststellung zulässt, dass der Betroffene der auf dem Lichtbild abgebildete Fahrer des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes gewesen ist (st. Rspr., u. a. OLG Zweibrücken zfs 00, 513). Für diese Feststellung stehen dem Amtsrichter nach der Rechtsprechung zwei Wege zur Verfügung. Diese führen zu unterschiedlichen Anforderungen an die Urteilsgründe.
2. Weg 1 — Verweis auf das vom Verstoß gefertigte Foto
Bei dieser Vorgehensweise gelten die folgenden Grundsätze.
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