Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts darf nicht von einer unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen werden, sondern es ist grundsätzlich von einer entgeltlichen Tätigkeit auszugehen (AG Steinfurt 13.2.14, 21 C 979/13).
Es ist nicht zu verkennen, dass die zwischen der Klägerin und ihren Anwälten geschlossener Honorarvereinbarung, soweit sie sich auch auf das Gerichtsverfahren bezieht, nichtig ist (§ 49 Abs. 1 BRAGO, § 4 Abs.
Wussten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Island zulässig und in Polen berufsrechtlich untersagt ist? In Estland können bei unbegründeten Forderungen von Rechtsanwaltshonoraren Beschwerden beim ...
Die Klausel in einer Vergütungsvereinbarung, die dem Rechtsanwalt für den Fall einer nicht von ihm zu vertretenden Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Mandanten stets und unabhängig vom Umfang der bislang erbrachten Dienste das gesamte vereinbarte Pauschalhonorar belässt, ist grundsätzlich nicht sittenwidrig. Handelt es sich bei der Pauschalvereinbarung jedoch um allgemeine Geschäftsbedingungen i.S. der §§ 305 ff. BGB, führt die danach vorzunehmende Inhaltskontrolle zur Unwirksamkeit der ...
Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss ...
Für die Wahrung der in § 3a RVG vorgesehenen Textform genügt der wechselseitige Austausch von Angebot und Annahmeerklärung in Textform, wobei eine auf elektronischem Wege übermittelte, reproduzierbare Erklärung ...
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Bei Vergütungsvereinbarungen sind sowohl Obergrenzen, als auch Untergrenzen bei der Honorarhöhe zu beachten. Der folgende Beitrag zeigt, was man berücksichtigen sollte, um immer auf der sicheren Seite zu sein.