14.12.2021 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Wenn Sie einen Praxis-Pkw auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die Versteuerung erfolgt nach der „Ein-Prozent-Regel“ oder über das Führen eines Fahrtenbuchs. Äußerst lästig ist es, das Fahrtenbuch auf Papier zu führen, weshalb es schon seit geraumer Zeit elektronische Fahrtenbücher gibt. Inzwischen befreien zahlreiche Apps und sogenannte Tracking-Stecker von der handschriftlichen Fleißarbeit.
10.12.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Sind Ihre Patienten oder Kunden von den vergangenen beiden Jahren auch so erschöpft? Dann empfehlen sie ihnen doch, sich eine anständige Mütze voll Schlaf zu gönnen. Mit dem richtigen Fachwissen können Sie den ...
09.12.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
„Auto fängt mit A an und hört mit O auf. Und in der Mitte steht ein T wie teuer.“ Was für den privaten fahrbaren Untersatz stimmt, kann sich auch für den Praxis-Pkw schnell bewahrheiten: Kaufen oder Leasen? ...
07.12.2021 · Fachbeitrag ·
Personalsuche
In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es auch für Inhaber von Physiopraxen mehr denn je, im Stellenangebot die eigene Praxis als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Doch manche Stellenanzeigen können als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und damit als unzulässige Diskriminierung gesehen werden. Schadenersatzklagen erfolgloser Bewerber können die Folge sein. Ein Klassiker unter den heiklen Formulierungen ist das „junge Team“ (PP 12/2017, Seite 4). Dass diese Formulierung ...
06.12.2021 · Nachricht ·
Studie
Massage fördert offenbar die Heilung von schwer verletztem Muskelgewebe. Das fanden Forscher aus den USA im Mäusemodell heraus.
03.12.2021 · Nachricht ·
Sonderzahlungen
Die steuerfreie Corona-Prämie (PP 11/2020, Seite 4) nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die ...
03.12.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (online unter iww.de/s5737 ) erneut verlängert. Die meisten Sonderregelungen gelten vorerst bis zum 31.03.2022. Im Entlassmanagement sind die Regelungen nach § 2a Abs. 2 Heilmittelrichtlinie an die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Daher gilt hier die Verlängerung bis zum 31.05.2022.