29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Neben der Firmenwagenüberlassung (PP 01/2022, Seite 15) kommt die Überlassung eines Jobrads an Angestellte immer mehr in Mode. Einerseits sind die Kosten gering und die Umsetzung ist einfach zu handhaben, andererseits wird die Gesundheit der Beschäftigten gefördert. Nicht zuletzt ist die Überlassung eines Jobrads auch finanziell attraktiv. Während Angestellte und Praxisinhaber Sozialabgaben sparen, sinkt bei den Beschäftigten zusätzlich die Steuerbelastung. PP macht Sie mit den steuerlichen Regelungen ...
29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Einem Arbeitnehmer, der einem Kollegen mit einem Hitlergruß gegenübertritt, darf fristlos gekündigt werden. Diese Geste ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen ...
27.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fernbleibt und sich eigenmächtig selbst beurlaubt, darf der Arbeitgeber ihm außerordentlich kündigen (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.
26.04.2022 · Nachricht ·
AGG
Nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeigen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bergen ein Risiko für Abmahnungen (siehe weiterführende Hinweise). Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung diskriminiert mehrgeschlechtlich geborene Menschen in diesem Zusammenhang nicht (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2021,
Az. 3 Sa 37 öD/21, Abruf-Nr. 223389 ).
22.04.2022 · Fachbeitrag ·
Wenn Sie als Physiotherapeut eine Privatpraxis eröffnen, ist nicht nur bei der Lohnkostenkalkulation (PP 05/2022, Seite 10) Augenmaß gefragt. Gleiches gilt für die Kalkulation der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit Ihrer ...
21.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitslohn
In vielen Fällen führt die Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern zu Arbeitslohn. Doch nicht immer. Das zeigt ein „Übernahme-Fall“ im Paketzustelldienst, den das FG Düsseldorf, der BFH und nun schließlich ...
20.04.2022 · Nachricht ·
Beschlüsse
Die Hygienepauschale (PP 06/2020, Seite 3) bleibt für alle Kostenträger bis zum 30.06.2022 abrechenbar: Auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe haben nun einer entsprechenden Verlängerung zugestimmt. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war die Hygienepauschale-Verordnung schon am 28.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (online unter iww.de/s6311 ).