09.01.2023 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Seit dem 01.01.2023 können Hausbesuche in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege mit der neuen Positionsnummer X9922 (20,56 Euro) abgerechnet werden. Daneben gibt es weiterhin die reguläre Hausbesuchspauschale (Positionsnr. X9933, vergütet mit 20,50 Euro) und die Pauschale für Hausbesuche in sozialen Einrichtungen, wie z. B. Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen (Positionsnr. X9934, vergütet mit 11,82 Euro).
03.01.2023 · Fachbeitrag ·
QM-Refresher
Ein schlagkräftiges Qualitätsmanagement (QM) trägt in jeder Physiopraxis enorm zu reibungslosen Abläufen und einer gesteigerten Empfehlungsrate bei. Aber kann QM auch die harten Wirtschaftlichkeitsfaktoren einer ...
30.12.2022 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Im Zeitalter der Individualität kann es eine Herausforderung sein, sich auf andere einzulassen. Ein Weg führt über die körperliche Ebene: Acro-Yoga fordert Muskeln, Gleichgewicht und das Vertrauen – sowohl in sich ...
27.12.2022 · Fachbeitrag ·
Klimaschutz
In der Energiekrise wächst das Interesse von Verbrauchern und Unternehmen an energieeffizienten Gebäuden mit Wärme und Strom aus regenerativen Quellen rasant. Doch Lieferengpässe und der Fachkräftemangel verhindern, dass Fotovoltaikanlagen installiert, Dächer, Wände und Kellerdecken gedämmt, undichte Fenster und Türen ersetzt sowie Luft-Wärme-Pumpen zügig eingebaut werden. Wer seine Physiopraxis in diesem Spannungsfeld klimaneutral umbauen möchte, braucht einen langen Atem.
Schwerpunkt
Beitrag
21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Urlaubsrecht
Die gesetzliche Verjährung gilt auch für den gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der ...
21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Wer ein Studio für Tantra-Massagen betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG). Die Betreiberin eines Tantra-Studios scheiterte mit ihrem Eilantrag ...
20.12.2022 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Mit der akuten, notfallmäßigen Versorgung einwilligungsunfähiger Patienten haben Physiotherapeuten i. d. R. nichts zu tun. Die Neuregelung kann aber trotzdem auch für Physiotherapeuten relevant sein, wenn diese Patienten behandeln, die von ihren Ehegatten vertreten werden oder aber wenn sie selbst (z. B. durch einen Unfall) zum ...