17.02.2023 · Nachricht ·
AGG
Lehnt ein Fitnessstudio die Mitgliedschaft einer Person mit Sinti-Namen ab, liegt eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Die abgelehnte Person hat in diesem Fall nach § 21 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung (Amtsgericht [AG] Neumünster, Urteil vom 18.11.2022, Az. 39 C 305/22).
15.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (AU) auszugehen. Eine fristlose ...
14.02.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ein Arbeitgeber besucht jeden Mittwoch in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe des Betriebs befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Arbeitnehmer teilnehmen, wenn es Gesprächsbedarf ...
14.02.2023 · Nachricht ·
Kündigungsrecht
Der eigenmächtige weisungswidrige Antritt einer Pause kann unter dem Gesichtspunkt der beharrlichen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Legt der Arbeitnehmer eigenmächtig eine Pause ein, weil er in der vorgesehenen Pausenzeit durcharbeiten musste, kann im Regelfall die Beharrlichkeit der Arbeitsverweigerung nicht festgestellt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.11.2018, Az. 2 Sa 225/17, Abruf-Nr. 210187 ).
Schwerpunkt
Beitrag
01.02.2023 · Fachbeitrag ·
Personalgewinnung
Gerade Physiopraxen sind vom Fachkräftemangel besonders betroffen. Da ist es besonders ärgerlich, wenn Sie einen vielversprechenden Bewerber gefunden haben und sich dieser nach dem ersten Gespräch nicht mehr meldet.
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Der Zweck von Fitnessstudioverträgen liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung zur Erreichung bestimmter Fitnessziele und/oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Die dafür notwendigen Mittel konnten ...
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, erlischt nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn Sie als Arbeitgeber ihm rechtzeitig ermöglicht haben, seinen Urlaub zu nehmen. Dies geht aus § 7 Abs. 1 und 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hervor (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 245/19, Abruf-Nr. 232935 ). Zum Verfall ...