28.07.2015 · Fachbeitrag ·
Steuern
Regelmäßig berichten wir in PP über den Umgang mit der Umsatzsteuer. Hierbei taucht auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung immer wieder auf. Mit einer einseitigen Grafik gibt PP Ihnen ein Prüfungsschema an die Hand, mit dessen Hilfe Sie ganz einfach prüfen können, ob die Umsatzsteuer für Sie ein Thema ist oder nicht. Sie finden das Prüfungsschema unter pp.iww.de > Downloads > Arbeitshilfen.
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Steuerberaterkosten
Die Gebührenrechnung des Steuerberaters ist kein Buch mit sieben Siegeln. Mit etwas Basiswissen können Sie Ihre Rechnung prüfen und mit Ihrem Steuerberater das Honorar diskutieren. Der folgende Beitrag zeigt die ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Das Fahrtenbuch für den Praxis-Pkw steht beim Finanzamt ganz oben auf der Prüfliste. Ist es nicht nahezu perfekt geführt, war die ganze Arbeit umsonst und es droht eine Steuernachzahlung. Umso verlockender sind da ...
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Dienstwagen
Nutzt ein Arbeitnehmer oder Unternehmer einen Dienstwagen oder Betriebs-Pkw auch privat, muss er den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Der für die Besteuerung maßgebliche Bruttolistenpreis ist vor allem bei Gebrauchten schwer zu ermitteln. Auf Nummer sicher geht hier, wer sich der Ermittlungsmethode der Finanzverwaltung bedient. Diese greift in der Regel auf die nachfolgend dargestellte „Sieben-Schritt-Ermittlung“ zurück.
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Aktuelles Urteil
Physiotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlungen bekanntermaßen weitgehend umsatzsteuerfrei. Der Fiskus legt den Begriff „Heilbehandlung“ allerdings sehr eng aus. Geht es nach dem Finanzamt, ist jede ...
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Bei der Physio-Praxis interessiert sich das Finanzamt regelmäßig dafür, ob auch gewerbliche Einkünfte vorliegen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt stellt nun klar: Auch medizinisches Gerätetraining (MGT) kann ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
GoBD
Wer seine Rechnungen und Belege nur unsortiert sammelt und sie dem Steuerberater so übergibt, verstößt gegen steuerrechtliche Vorschriften. Das gilt schon immer, wurde jetzt aber noch einmal klarer geregelt. Besonders wichtig sind die neuen Regeln für Praxen, die elektronische Belege und Rechnungen archivieren und verarbeiten. Was sich ändert und wo Sie handeln müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.