29.10.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Das 2023 eingeführte Deutschland-Ticket erfreut sich in der Praxis trotz jüngster Diskussionen einer großen Beliebtheit. Es wird dabei nicht nur von Pendlern, sondern auch von Liebhabern der „Öffis“ genutzt und bietet infolge des vergünstigten Preises erhebliche Vorteile. Diese Vorteile können Physiotherapiepraxen nochmals modifizieren: Denn das Deutschland-Ticket kann auch von der Physiopraxis erworben und Mitarbeitern als steuer- und beitragsfreies Gehaltsextra überlassen werden. PP zeigt in diesem ...
23.10.2025 · Nachricht ·
Elterngeld
Ab Herbst 2025 können die Elterngeldstellen bundesweit direkt auf die Daten aus den Einkommensteuerbescheiden der Antragsteller zugreifen. Das ergibt eine wesentliche Entlastung bei den Eltern. Darauf hat die ...
Schwerpunkt
Beitrag
22.10.2025 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Physiotherapeuten erbringen – durchschnittlich betrachtet – rund 30 Prozent ihrer Leistungen an Selbstzahler. Vielfach sind diese Leistungen nicht umsatzsteuerfrei. Eine Gesetzesänderung, die seit 2025 greift, ...
13.10.2025 · Fachbeitrag ·
Zeitspenden
Notlagen erfordern Lösungen. Benötigt ein Arbeitnehmer infolge eines Notfalls mehr freie Zeit, dann können Arbeitskollegen unter Einschaltung des Arbeitgebers etwa Urlaubstage spenden (PP 10/2025, Seite 12 ff.). Was dies aus steuer- und beitragsrechtlicher Sicht bedeutet, lesen Sie hier.
19.09.2025 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wer seinen Beschäftigten die Nutzung von Fitnessstudios zahlt, gewährt ihnen einen geldwerten Vorteil. Nach § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine Sachbezugsfreigrenze (derzeit 50 Euro).
18.09.2025 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Das BMF hat am 04.09.2025 den Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt (Abruf-Nr. 250052 ). Geplant ist u. a. die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer (und nicht ...
09.09.2025 · Nachricht · Gewerblichkeit
Approbierte Ärzte haben aus dem Betrieb eines Corona-Testzentrums Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielt. Die von ihnen erbrachten Leistungen gelten als originäre ärztliche Betätigung im Bereich der Diagnostik (FG Köln 24.4.24, 3 K 910/23 rkr.; vgl. Herold, PFB 24, 297). Hat der Betreiber eines Testzentrums aber keine der Ausbildung eines Arztes vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung absolviert, führt der Betrieb des Testzentrums zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (FG Düsseldorf 23.7.25, 14 V 907/25 A ...
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