24.03.2022 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) umfasst nicht den Schwimmunterricht privater Anbieter. Betreiber von Schwimmschulen können sich daher nicht auf die Befreiung nach EU-Recht berufen (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.12.2021, veröffentlicht am 10.03.2022, Az. V R 31/21 [V R 32/18]). Der BFH folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Urteil vom 21.10.2021, Az. Rs C-373/19, ...
10.03.2022 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden. Ansonsten würde es fast niemals gelingen, die Ein-Prozent-Regelung (PP 12/2016, Seite 14) zu widerlegen, die ...
10.03.2022 · Nachricht ·
Vorsteuern
Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd ...
08.03.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wer zufrieden ist, erbringt eine bessere Arbeitsleistung und wer sich gesund ernährt, wird seltener krank. Beides können Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber steuer- und beitragsfrei fördern, indem sie ihren Beschäftigten einen kostenlosen Obstkorb zur Verfügung stellen. Neben der Zufriedenheit steigt im Team auch das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung.
14.02.2022 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Die steuerlichen Erleichterungen für Helfer in Impfzentren (Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale) sind erneut verlängert worden, und zwar bis Ende 2022. Die Einzelheiten hat das Ministerium für Finanzen (FM) ...
10.02.2022 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Wird ein zum Praxisvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung ...
20.01.2022 · Nachricht ·
Künstlersozialkasse
Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden (vgl. PP 11/2018, Seite 17). Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.03. des Folgejahrs.