26.09.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Täglich wird auch in Physiopraxen bar bezahlt. Um als Praxisinhaber Ihr Risiko von Kassenfehlbeständen zu minimieren, können Sie mit den Mitarbeitern eine Mankoabrede treffen. Im Gegenzug erhalten diese ein steuer- und beitragsfreies Mankogeld. So entsteht eine echte Win-win-Situation.
23.09.2022 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht von privaten Anbietern gilt unabhängig davon, ob sich das Kursangebot an Säuglinge (bis zwölf Monate) oder Kleinkinder (12 bis 36 Monate) richtet. Das hat der ...
05.09.2022 · Fachbeitrag ·
Praxis-PKW
Kann durch eine hohe Leasingsonderzahlung (vgl. PP 01/2022, Seite 15 ff.) verbunden mit der Kostendeckelung die private Kfz-Nutzung reduziert werden? Dies haben sich in den letzten Jahren viele Praxisinhaber gefragt und ...
01.09.2022 · Nachricht ·
Leserforum
Frage: „Eine Person ist mit einem Nagelstudio selbstständig tätig. Zudem übt sie in der Gleitzone eine Angestelltentätigkeit aus („Midijob“). Weitere Anstellungsverhältnisse bestehen nicht. Zählt der Midijob als erstes Arbeitsverhältnis und erhält die Person die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro (vgl. PP 07/2022, Seite 3) deshalb vom Arbeitgeber ausgezahlt?“
08.08.2022 · Fachbeitrag ·
Freiberuflichkeit
Wenn ein Gesellschafter in einer therapeutischen Gemeinschaftspraxis nur noch die Aufgaben eines Geschäftsführers oder Praxismanagers wahrnimmt und keine Patienten (mehr) behandelt, ist Vorsicht geboten.
05.08.2022 · Fachbeitrag ·
Gehaltsextras
Insbesondere bei Physiopraxen in Großstädten sind Parkplätze Mangelware. Während die wenigen Parkplätze oft den Patienten dienen, müssen sich die Angestellten meist selbst um einen Parkplatz bemühen.
22.06.2022 · Fachbeitrag ·
Steuerentlastung 2022
Auch auf Inhaberinnen und -inhaber von Physiopraxen kommt im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes, das am 20.05.2022 vom Bundesrat gebilligt wurde, bürokratische Mehrarbeit zu. Sie haben u. a. ihren Arbeitnehmern im September 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro auszuzahlen und die Lohnabrechnungen seit Januar 2022 aufgrund eines erhöhten Grundfreibetrags und Arbeitnehmer-Pauschbetrags zu korrigieren.