02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Strafverfolgung
Wer sich als Praxisinhaber an die Gesetze hält, wird kaum Besuch von der Steuerfahndung (PP 07/2008, Seite 1) oder der Staatsanwaltschaft bekommen. Das ist eine übliche, jedoch falsche Ansicht: Immer neue Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung es zu kontrollieren gilt, aber auch Aktionen Dritter, über die Sie nicht informiert sind, können Ihre Praxis ins Visier der Behörden geraten lassen. Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, stören behördliche Ermittlungen den Praxisbetrieb.
12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Mitarbeiterposts können Ihre Praxiswebsite oder einen Social-Media-Auftritt auflockern und persönlicher machen. Doch auch Mitarbeiterposts unterliegen Spielregeln. Verstöße können Anlass für eine ...
01.06.2018 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
In den vergangenen Jahren sind vermehrt aktive Therapieansätze in den Fokus gerückt. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen eindeutig nahe, dass damit bessere Ergebnisse erzielt werden als mithilfe rein passiver ...
01.06.2018 · Fachbeitrag ·
Patientenakten
Das passende Registratur- und Ordnungssystem ist eine Voraussetzung für eine effizient organisierte Physiopraxis. Immerhin 20 Prozent der Arbeitszeit werden in die Verwaltung investiert. Eine falsch gewählte Schriftgutablage ist ein Luxus, den sich heute kaum eine Praxis mehr leisten kann. PP hilft Ihnen dabei, das richtige Ablagesystem zu finden.
28.05.2018 · Fachbeitrag ·
Praxisorganisation
Terminwünsche und -absagen, Fragen zur Kostenübernahme oder Anfragen nach Hausbesuchen laufen in der Physiopraxis meistens per Telefon auf. Gerade kleinere Physiopraxen, die keine Rezeptionskraft haben oder deren ...
17.05.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaft
Wenn Sie heute als Physiotherapeut einen Therapeuten suchen, stehen Sie mit anderen Praxen im Wettbewerb um eine knappe Ressource. Ein professionelles Beschaffungsmarketing hilft Ihnen dabei. Neben einem realistischen ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25.05.2018 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt besteht für bestimmte Datenarten gegenüber „generellen“ personenbezogenen Daten ein besonderer Schutz. Dazu gehören u. a. auch die Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der korrekten Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeits-(AU-)bescheinigung.