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Höhere Vergütungen in der Physiotherapie zum 01.01.2026 beschlossen
Zum 01.01.2026 soll die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen um 2,49 Prozent steigen. Dies haben der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapeutenverbände ‒ der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband ‒ beschlossen. Die beschlossenen Neuerungen sind vorläufig und müssen noch von den zuständigen Gremien genehmigt werden.
Wie die Physiotherapeutenverbände übereinstimmend mitteilen, umfasst die Erhöhung konventionelle Verordnungen und Blankoverordnungen. Sie gilt für alle ab dem 01.01.2026 durchgeführten Behandlungen. Diese Anpassung erfolgt basierend auf den Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten für das Jahr 2025 sowie einer Prognose der Kostensteigerung für 2026. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Änderung der Abrechnungspauschale für Hausbesuche in Einrichtungen des betreuten Wohnens. Künftig kann für diese Patienten die höher vergütete Pauschale für „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ abgerechnet werden. Diese Änderung reflektiert den demografischen Wandel und die damit steigende Nachfrage nach Behandlungen im betreuten Wohnen.