Das FG Hamburg (4.11.24, 3 K 89/24; Revision zugelassen) hat entschieden, dass die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) wirksam ist. Nach Ansicht des Gerichts stellt § 157e StBerG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung dar. Damit sind Steuerberater verpflichtet, Klagen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einzureichen.
Der Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom Dezember 2024 bietet eine Orientierungshilfe für den berufsrechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien. Er dient als ...
Für den Streitwert bei Steuerberaterprüfungen ist auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Bei einem Berufsanfänger liegt der Streitwert bei 50.000 EUR. Dieser Streitwert ist nicht um das Jahresgehalt entsprechend der Vorqualifikation zu mindern (FG Hamburg 8.10.24, 6 K 5/23, Beschluss).
Der Begriff der „Compliance“ hat in den letzten Jahren in vielen Wirtschaftssektoren an Bedeutung gewonnen. Auch für Rechtsanwälte und Steuerberater steht die Frage im Raum, ob es notwendig wird, einen speziellen ...
Der BFH (22.10.24, VIII R 19/22) hat erstmals eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Nichtbenutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) gewährt. Diese Entscheidung könnte ...
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Der BGH (11.11.24 AnwZ (Brfg) 35/23) hat die Beitragspraxis für Steuerberater in Rechtsanwaltskammern für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG). Gleichzeitig wurde eine Gesetzesänderung wirksam, die die doppelte Kammerpflicht für viele Berufsträger beendet.