Äußerungen, in denen Tatsachen und Meinungen sich vermengen und die durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind, werden insgesamt als Meinung von dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1
S. 1 GG geschützt (OLG 14.6.24 6 U 17/24 e).
Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Unternehmen müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.
Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, obwohl sie vor der Anwendbarkeit der Ermächtigungsgrundlage erlassen wurde (FG Hamburg 19.9.24, 6 K 148/23, rechtskräftig).
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt (BFH 5.11.24, XI-R-10/22, Beschluss).
Steuerberater müssen Verdachtsfälle auf Geldwäsche an die FIU melden, es gibt jedoch Ausnahmen. Ein neues Merkblatt der BStBK klärt Unklarheiten und bietet Positiv- und Negativkataloge zur Einordnung ...
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zum Einsatz von KI in der Wirtschaftsprüfung veröffentlicht, um Prüfer im Umgang mit KI zu unterstützen und zu sensibilisieren.
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Die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese Schwärzungen erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Die Berechtigung, einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch zu schwärzen, ändert nichts an der grundsätzlichen Beweislastverteilung.