Funktioniert der EGVP-Server des Gerichts nicht, liegt der Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts. Der Prozessbevollmächtigte muss dann das elektronisch nicht zustellbare Dokument nicht noch schnell per Fax schicken, um die Frist zu wahren (OLG Celle 3.6.25, 14 U 226/24).
Der Umstand, dass der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift der Steuerpflichtigen an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr.
Das FG Berlin-Brandenburg (10.6.25, 3 K 3005/23) hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen, wenn dies für ihn unzumutbar ist.
Am 21.3.25 erließ der Bundesrat die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“, um viele Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch für Steuerberater anzuwenden. Die Anpassung, die am 1.7.25 in Kraft tritt, spiegelt eine Gebührensteigerung von rund 8 % wider, um gestiegene Personal- und Sachkosten auszugleichen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 8.4.25. Es handelt sich um die umfangreichsten Änderungen seit Einführung der StBVV.
Die Digitalisierung verändert unser Steuerrecht in atemberaubendem Tempo. Prozesse, Technologien und gesetzliche Anforderungen wandeln sich grundlegend – und damit auch die Art, wie wir in der Steuerberatung arbeiten.
Ein Berater kann sich nicht darauf verlassen, dass wirksam Klage eingelegt wurde, wenn er zwar im Betreff der Nachricht den zutreffenden Kläger nennt, jedoch im Anhang eine falsche Klageschrift übermittelt wird (FG ...
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Dass § 43 GwG für den Umfang der Meldepflicht nach den durchgeführten Tätigkeiten differenziert, spricht dafür, bei der Begründung der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz an die konkret erbrachte Leistung – und nicht abstrakt an die berufliche Qualifikation – anzuknüpfen. Schließlich sprechen auch Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes dafür, vereinbare Tätigkeiten von dessen Anwendungsbereich auszunehmen. (VG Freiburg (Breisgau), 17.12.24, 8 K 3265/23).