Eine Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht ist nur möglich, wenn man es auch ausgeübt hat, d.h., die ausdrückliche Erklärung abgegeben hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Allein dessen Bestehen reicht nicht. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch nicht konkludent ausgeübt werden.
Bei Gericht eingereichte elektronische Dokumente müssen für die Bearbeitung geeignet sein. Welche Dokumente als bearbeitbar gelten, ergibt sich aus der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des ...
Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 1.1.22 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d ...
Der BFH hat entschieden, dass das FG nicht die Akteneinsicht nach § 78 FGO verweigern darf, weil die Akte nur dem Kläger bereits bekannte Unterlagen enthält (BFH, 30.5.22, II B 55/21, Beschluss).
Die Registrierungsbriefe für die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) werden im Laufe des ersten Quartals 23 in alphabetischer Reihenfolge versendet. Mit Erhalt des ...
Rechtsanwaltsgesellschaften fallen unter den persönlichen Anwendungsbereich des § 52d S. 1 FGO. Auch der Umstand, dass es für Rechtsanwaltsgesellschaften bisher kein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach ...
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Kanzleien, Mandanten und die Betriebsprüfung befinden sich digital in einer Phase des Übergangs – und das mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Um sich bestmöglich auf die Prüfungssituation vorzubereiten, sollte daher der jeweilige Digitalisierungsgrad mitberücksichtigt werden. In welchem Umfang z. B. die digitale Prüfung von Unterlagen geplant ist, zeichnet sich bereits im Gespräch vor Erlass der Prüfungsanordnung mit dem Außenprüfer ab, da hier in der Regel auch bereits erörtert wird, welche ...