Ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen (Familien-) Richter wegen Besorgnis der Befangenheit kann - wie das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen - nicht erfolgreich auf vermeintlich „fehlende Fortbildung“ oder behauptete „fachliche Unkenntnis“ gestützt werden (OLG Celle 25.3.13, 10 WF 372/12).
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter ...
Klagt der Unterhaltsgläubiger auf Unterhalt, obwohl der Unterhaltsschuldner den laufenden Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig zahlt, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt ...
Bei der Frage, ob eine Erbausschlagung dem Kindeswohl entspricht und gemäß § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB familiengerichtlich zu genehmigen ist, gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Der Umfang bestimmt sich nach § 26 FamFG. Nicht ausreichend ist, allein gerichtsinterne Nachfragen vorzunehmen, wenn Anhaltspunkte für eine Überschuldung des Nachlasses bestehen, etwa durch vorausgegangene Erbausschlagungserklärungen näherer Verwandter des Kindes (OLG Schleswig 25.2.13, 10 WF 204/12, n.v.).
Enthält die Beschwerdeentscheidung eines OLG in einer Familienstreitsache, mit der die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen worden ist, nicht die gemäß § 39 FamFG erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung, kommt eine ...
Wird in einer Familienstreitsache die notwendige Beschwerdebegründung (§ 117 Abs. 1 S. 1 FamFG) mit der Einlegung der Beschwerde beim Erstgericht verbunden und geht die Beschwerdebegründung erst nach Ablauf der ...
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Jeder Familienrechtspraktiker muss das aktuelle Prozessrecht kennen und die Beschwerdefristen sowie die Regeln über die Zuständigkeit beherrschen. Zum Jahreswechsel hat sich im FamFG durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 5.12.12 (BGBl. I, 2418) einiges geändert. FK informiert Sie über die wichtigsten Neuerungen.