Laut einer Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) glauben 38 Prozent nicht, dass sie mit der gesetzlichen Rente ihren Ruhestand finanzieren können.
Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, benachteiligt die Anleger nicht ...
Die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind im Gegensatz zu den ideellen Bestandteilen vererblich. Die Erben werden Träger der vermögenswerten Befugnisse des Verstorbenen und ...
Im Gegensatz zu den erbrechtlichen Regeln für Ehegatten, §§ 1931, 1371 BGB, und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, § 10 LPartG, stehen nicht ehelichen Lebenspartnern nach dem Tod eines Partners gesetzlich keine speziellen Ausgleichsansprüche zu. Da die Zahl der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften stetig zunimmt, liegt die Frage nach den Möglichkeiten eines Vermögensausgleichs in diesen Fällen nahe.
Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine Form der höchstpersönlichen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und kann deshalb nach dem Tod des Hilfebedürftigen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden. Allerdings muss die ...
Haben Ehegatten einen notariellen Ehe- und Erbvertrag wegen einer beabsichtigten Scheidung durch notarielle Vereinbarung wieder aufgehoben, so bedarf es jedenfalls dann der Vorlage eines Erbscheins, wenn die ...
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Die Kostenfestsetzung für oder gegen den (Gesamt-)Rechtsnachfolger des in der Kostengrundentscheidung bezeichneten Beteiligten setzt eine entsprechende Rechtsnachfolgeklausel (§ 727 ZPO) voraus; dies gilt auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Grundbuchsache). Der Begriff „kostenpflichtig“im Tenor einer Entscheidung ist besonders auszulegen (OLG Köln 21.8.12, 2 Wx 181/12).