Die Mitwirkung des vertraglich eingesetzten Erben an der Aufhebung seiner Erbeinsetzung ist höchstpersönlich und kann nicht angefochten werden (BGH 20.12.12, IX ZR 56/12, ZIP 13, 272, Abruf-Nr. 130304 ).
Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die der Auslegung zugänglich ist. Maßgebend ist, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver ...
Auch im Bereich des Erbrechts bietet das Verfahren der Mediation als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung etliche Vorteile. Durch das Mediationsgesetz ist die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ nun ...
Das Fachinstitut für Notare bietet Anwälten und Notaren am 13.3.13 in Heusenstamm bei Frankfurt eine Weiterbildungsmöglichkeit: Die Änderungen durch das FamFG, des Erb- und Verjährungsrechts sowie die Rechtsprechung der vergangenen Jahre haben speziell in diesem Bereich zu zahlreichen Neuerungen geführt. Ausgehend von einem praxisnahen Überblick über das Eröffnungsverfahren nach Inkrafttreten des FamFG setzt sich die Veranstaltung eingehend mit ausgewählten Fragestellungen und praxisnahen ...
Der Rechtsausschuss befürwortete am 30.1.13 die Gesetzesinitiative des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder (17/9427). Die Ausschussmitglieder stimmten unisono für den ...
Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich ...
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Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrags an den Treuhänder zu erfüllen. Diese Obliegenheit, kann auch nicht durch Übertragung eines Anteils am Nachlass erfüllt werden, wenn der Schuldner Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden ist.