06.09.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Vor der Abgabe von diätetischen Lebensmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an einen Patienten sollte das Apothekenteam stets in der Software nachsehen, ob es sich um ein erstattungsfähiges Diätetikum nach § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) V handelt. AH stellt die Regelungen inklusive der Vertragssituation bei der AOK Rheinland/Hamburg vor.
13.08.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Die Abgabe bestimmter, noch keiner Zulassungsentscheidung unterworfener Spritzen-Installationssets stellt keinen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder andere Vorschriften des Apothekenbetriebsrechts dar ...
02.08.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Seit dem 01.04.2018 müssen Vertragsärzte die Pharmazentralnummer (PZN) zusätzlich auf das Rezept drucken. So sollten Rückfragen der Apotheken bei den Ärzten reduziert werden. Was aber gilt, wenn die PZN und das ...
27.07.2018 · Nachricht · Landesapothekerverband Baden-Württemberg
2017 hat die Fachabteilung Taxation des Landesapothekerverbands (LAV) Baden-Württemberg 14.537 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft (Vorjahr: 13.266). Diese waren zu insgesamt 6.802 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 6.688). Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen im zurückliegenden Jahr 2017 lag mit 1.315.588 Euro nur unwesentlich niedriger als im Vorjahr (ca. 1.35 Mio. Euro). Von diesen rund 1,31 Mio. Euro konnten im Einspruchsverfahren rund 42 Prozent für die ...
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20.07.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Verlangt die Apotheke vom Versicherten einen Aufzahlungsbetrag bei Hilfsmitteln, muss sie dies gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) bei der Abrechnung nach § 302 Sozialgesetzbuch ...
11.07.2018 · Nachricht · Vergütung
Die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus durch ermächtigte Krankenhausärzte bedarf einer ärztlichen Verordnung. Der Träger des Krankenhauses ...
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20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für Teststreifen hinzu, die Preisgruppen heißen nicht mehr A1, A2 und B, sondern werden nun mit 1, 2 sowie 3 betitelt, und die 55-Prozent-Regel wurde in eine 15- und eine 40-Prozent-Regel unterteilt. AH stellt die aktuelle Situation vor.