21.01.2026 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 13.11.2025 (Az. B 3 KR 4/24 R, siehe auch Seite 15) die Urteile der Vorinstanzen zugunsten der Apotheken im Streit um die Abrechnung von Rezepturanbrüchen bestätigt. Somit gilt weiterhin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei Stoffen der Einkaufspreis der üblichen Abpackung und bei Fertigarzneimitteln der Einkaufspreis der erforderlichen Packungsgröße maßgeblich ist. Apotheken sollten nun ihre Rückforderungsansprüche prüfen.
16.01.2026 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen durch eine fehlende ...
05.01.2026 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Der Apothekerverband Nordrhein e. V. und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. haben sich mit den Landesverbänden der Primärkassen in Nordrhein-Westfalen auf eine Ergänzung der Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach ...
29.12.2025 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Bei der Abrechnung von Rezepturarzneimitteln sind die Apothekeneinkaufspreise der mindestens erforderlichen Packungsgrößen maßgeblich. Eine anteilige Berechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen kann grundsätzlich nicht verlangt werden (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13.11.2025, Az. B 3 KR 4/24 R).
17.12.2025 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Belieferung ...
19.11.2025 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Belieferung ...
18.11.2025 · Nachricht · Apothekervergütung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben mit Wirkung zum 01.11.2025 die 39. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) geschlossen. Sie umfasst u. a. die Aufnahme des neuen Antikörper-Wirkstoff-Konjugats Tisotumab-Vedotin und die Einarbeitung der Ergebnisse der Preisverhandlungen für die Wirkstoffe Eculizumab, Infliximab, Natalizumab und Tocilizumab.
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