03.06.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Am 30.05.2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle in der Verordnung festgelegten Ausnahmeregelungen für die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln werden noch einmal bis zum 25.11.2022 verlängert.
06.05.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat die Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Coronapandemie nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert.
05.05.2022 · Fachbeitrag ·
Verordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum 08.04.2022 um Nummer 42b ergänzt: Vitamin E als Monopräparat ist seitdem zur Behandlung von ...
03.05.2022 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Die Ausnahmeregelung bezüglich der freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wurde noch einmal bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies betrifft die komplette Produktgruppe 54 inkl. FFP2-Masken zu marktüblichen Preisen bei den Kostenträgern, die die Abgabe von FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel generell gestatten.
Schwerpunkt
Beitrag
02.05.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen, die bei der Rezeptbedruckung in den unterschiedlichsten Situationen im Apothekenalltag zum Einsatz kommen. Einige davon kommen so oft vor, dass die ...
26.04.2022 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Übergangsfrist für die Nutzung der Pseudoarztnummer 4444444 plus Fachgruppencode für BtM- und T-Rezepte im Entlassmanagement wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gilt jedoch nur noch für Ärzte in ...
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15.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Da der Lieferengpass von Tamoxifen weiter besteht und mit Importen allein nicht zufriedenstellend Abhilfe geschaffen werden kann, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin genehmigt, dass Arztmuster nach § 47 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) der Aristo Pharma GmbH zur Versorgung der Versicherten abgegeben werden dürfen.