Seit dem 08.04.2023 ist nicht mehr das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Kostenträger für das Corona-Medikament Paxlovid®, sondern die Krankenversicherung des jeweiligen Patienten.
Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Medikamenten können Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von Krankenkassen befürchten, obwohl ...
Zum 01.07.2023 stellt die Novitas BKK das Verfahren der Hilfsmittelabrechnung von § 300 Sozialgesetzbuch (SGB) V auf § 302 SGB V um. Somit müssen Hilfsmittelrezepte zulasten der Novitas BKK künftig nicht mehr mit ...
Seit dem 01.01.2023 dürfen Zahnärzte auf Rezepten gemäß Bundesmantelvertrag der Zahnärzte nicht mehr den Ersatzwert von 999999991 statt einer lebenslangen Arztnummer (LANR) benutzen. Dies gilt für Papier- und E-Rezepte. Eine Korrektur bzw. Ergänzung durch die Apotheke ist jedoch weder bei den Primär- noch bei den Ersatzkassen erforderlich, da Krankenkassen Rezepte nicht aufgrund einer fehlenden LANR zurückweisen dürfen.
Originalarzneimittel sind rechtlich nur eine begrenzte Zeit patentgeschützt. Nach Ablauf des Patentschutzes kommen – je nach wirtschaftlicher Attraktivität des Arzneimittels für Wettbewerber – nicht selten ...
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) erhöhen die Monatspauschale für aufsaugende Inkontinenzartikel im häuslichen Bereich vorübergehend vom 01.02.2023 bis zum 31.12.
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Die Vierte Verordnung zur Änderung der BtMVV soll im Wesentlichen am 08.04.2023 in Kraft treten, nachdem die befristeten Ausnahmeregelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 07.04.2023 ausgelaufen sein werden. AH informiert Sie über die geplanten Neuerungen im Bereich der Höchstmengenregelung und der Take-Home-Substitutionstherapie.