07.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Der seit dem 01.01.2023 zusätzlich zur Pauschalvergütung vereinbarte Zuschlag in Höhe von 7,64 Euro netto darf für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgt werden, auch noch rückwirkend mittels der Nummer 15.00.40.0001 und handschriftlichem Hinweis auf Kopien der bisher abgerechneten Verordnungsblätter beantragt werden. Die AOK Niedersachsen und die AOK Plus haben sich inzwischen der Ergänzungsvereinbarung ...
05.07.2023 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Rückwirkend zum 01.05.2023 haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die BARMER sowie die DAK-Gesundheit ergänzend zum Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach ...
07.06.2023 · Fachbeitrag ·
Retaxation
Durch Anpassungen von § 4 Abs. 2 und 3 des Arzneilieferungsvertrags der Primärkassen in NRW (ALV NW) dürfen seit dem 01.05.2023 keine fehlenden Angaben von Dosierungsanweisungen auf Verordnungen mehr retaxiert werden.
01.06.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Ungenutzte Teilmengen zytostatikahaltiger Arzneimittelzubereitungen sind als sogenannter Verwurf gesondert zu vergüten, sofern entweder bestimmte wirkstoffbezogene Vorgaben erfüllt sind oder (bei Stoffen ohne solche Vorgaben) die Teilmenge nachweislich nicht innerhalb von 24 Stunden in einer weiteren Rezeptur verwendet werden konnte. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 22.02.2023, Az. B 3 KR 7/21 R) bestätigt.
26.05.2023 · Nachricht · Arzneimittelabrechnung
Für die Bundeswehr, Bundespolizei und Postbeamtenkrankenkasse gelten nun ebenfalls die seit dem 08.04.2023 für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bestehenden Abrechnungsmodalitäten.
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15.05.2023 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Wenn in der Apotheke eine schwangere Frau über Arzneimittel beraten werden möchte, ist schon aus pharmazeutischen Gründen größte Sorgfalt erforderlich, um alle Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene ...
11.05.2023 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Befristet für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 erhöht die Techniker Krankenkasse (TK) die Abrechnungspreise für Hilfsmittel im Rahmen der Stomaversorgung der Produktgruppe 29 bei Preisen, die mit einem Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis ermittelt werden, um 5 Prozent (also von minus 20 auf minus 15 Prozent Aufschlag).