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  • · Nachricht · Betriebsausgaben

    Neues vom BMF zur Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

    Das BMF hat ausführlich zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben Stellung genommen. Dabei hat es seine bisherigen Regelungen ergänzt.

     

    Weiterführende Hinweise

    • BMF, Schreiben vom 19.11.2025, Az. IV C 6 ‒ S 2145/00026/005/033, Abruf-Nr. 251416
    • Mehr dazu in VVP 1/2026.
    Quelle: ID 50648023