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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität

    Steuerliche Förderung der Elektromobilität und die arbeitsvertragliche Gestaltung

    von Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Rödl, München

    Das BMF hat die lohnsteuerlichen Regelungen zu Ladestrom, Ladevorrichtung und Stromkostenerstattung im November 2025 angepasst. VVP zeigt, wie Sie die neuen Regeln arbeitsvertraglich in Ihrem Betrieb umsetzen.

    Hintergrund und Zielsetzung der steuerlichen Förderung

    Der Gesetzgeber hat Anreize geschaffen, damit Unternehmen die Ladeinfrastruktur und Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ihrer Mitarbeiter unterstützen. Zu den begünstigten Leistungen gehören insbesondere:

     

    • Kostenloses oder verbilligtes Aufladen von Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 3 Nr. 46 EStG).