Es ist unerheblich, ob der Antragsteller eines Insolvenzeröffnungsverfahrens bei Antragstellung erklärt, nicht bereit zu sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Stellt er einen Antrag, muss er im Fall der Antragsrücknahme die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der ...
Nutzt die Ehefrau des Schuldners als Mieterin eine Wohnung in einem zwangsverwalteten Anwesen, in welcher auch der Schuldner zur Zeit der Beschlagnahme seinen Hausstand unterhält, richtet sich die Rechtsstellung des ...
Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung eines gesellschaftsrechtlichen Scheinauseinandersetzungsguthaben als unentgeltliche Leistung anfechten, wenn tatsächlich keine Erträge erwirtschaftet worden sind, sondern die Auszahlung aus einer im Schneeballsystem gewonnenen Einlage ermöglicht wird. Das gilt auch für eine Gewinnvorauszahlung (BGH 18.7.13, IX ZR 198/10, Abruf-Nr. 132519 ).
Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist bei mangelndem wirtschaftlichem Erfolg seiner freigegebenen selbstständigen Tätigkeit vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, ein abhängiges ...
Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, ist diesem für jede Zustellung der Sach- und Personalaufwand zu ersetzen (BGH 21.3.13, IX ZB 209/10, Abruf-Nr. 131413).
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Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung nach Durchführung des Schlusstermins nur versagt werden, wenn seine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens zum Schlusstermin in Rechtskraft erwachsen ist (BGH 11.4.13, IX ZB 94/12, Abruf-Nr. 131720 ).