· Fachbeitrag · Sponsoring
Passives Vereinssponsoring: Berechtigt es den Sponsor zum Betriebsausgabenabzug?
Erstmals in der Rechtsprechung hat sich ein Gericht mit dem Betriebsausgabenabzug beim sogenannten passiven Sponsoring befasst. VB erläutert, worum es geht und was das FG Hamburg entschieden hat.
Um diesen Fall ging es beim FG Hamburg
Der Fall betraf eine GmbH, die mit einem gemeinnützigen Verein einen Sponsoringvertrag geschlossen hatte. Die GmbH verpflichtete sich darin, den Verein, an dessen Gründung die GmbH-Gesellschafter beteiligt waren, u. a. durch einen Mindestbetrag pro veräußertem Produkt zu unterstützen. Im Gegenzug gestattete der Verein der GmbH die Nutzung des Vereinsnamens sowie der Vereinsembleme und -logos in allen Medien, um auf ihre Förderung des Vereins hinzuweisen.
Leistung des Sponsors und Gegenleistung des Vereins
Dabei versah die GmbH sämtliche Produkte mit dem Hinweis, dass sie mit jedem Produkt soziale Projekte in den Anbauländern unterstützt, wobei zum Teil der Verein namentlich genannt wurde. Später erlaubte die GmbH dem Verein zudem, ihre Vertragsmarken unentgeltlich zu nutzen. Hier handelte es sich um ein sog. Namenssponsoring, d. h. der Vereinsname enthielt Wortmarken der GmbH.
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