10.04.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Unternehmensnachfolge · Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge bildet den Kern einer geordneten, frühzeitigen und steueroptimierten Vermögensnachfolgeregelung. Für die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten unter der eigenen Absicherung des Übertragenden auf die eigenen Angehörigen ein klassisches und bewährtes Beispiel in der Gestaltungspraxis.
> lesen
22.02.2023 ·
Sonderausgaben aus ErbBstg Erbfolgebesteuerung · Downloads · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (Drs. 20/3879) sind unter anderem einige Bestimmungen des Bewertungsgesetzes zur Bewertung von Grundstücken überarbeitet und neu gefasst worden. Die im BewG vorgenommenen Änderungen, die für viele Grundstückseigentümer etwas überraschend auf den Weg gebracht worden sind und je nach Fallkonstellation zu einer deutlichen Anhebung der Grundbesitzwerte führen können, sind am 2.12.22 vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 16.12.22 abgesegnet worden. Gemäß § 265 Abs. 14 BewG gelten die Änderungen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.22. Sie sind somit für alle nach dem 31.12.22 eingetretenen oder eintretenden Erbfälle sowie für alle nach dem 31.12.22 ausgeführten Schenkungen anzuwenden.
> lesen
05.12.2025 · Fachbeitrag aus Betriebswirtschaft im Blickpunkt · Vermögensberatung
In zahlreichen Situationen müssen Bürger und auch Unternehmen entscheiden, ob sie eine Einmal- oder eine Ratenzahlung präferieren. Dabei kann es sich um zukünftige Ein- oder Auszahlungen handeln. Ein typisches Beispiel sind Rentenzahlungen. Leider werden im Rahmen dieser Entscheidungsfindung oft massive Fehler begangen. Ein häufiger Fehler ist, dass die Kapitalkosten bzw. Zinsen nicht berücksichtigt werden. Als Steuerberater können Sie Ihre Mandanten dabei unterstützen, die korrekte ...
> lesen
03.11.2025 · Fortbildungspunkte aus Praxis Steuerstrafrecht · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Ob unabhängig/selbstständig tätige Prostituierte, die in einem Bordell in angemieteten Zimmern sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt i. S. d. ProstG anbieten/erbringen, immer als leistende Unternehmer und Schuldner der Umsatzsteuer anzusehen sind, ist höchstrichterlich geklärt. Was aber gilt bezüglich der Zurechnung einer sexuellen Dienstleistung, wenn der Bordellbetreiber sich in der Werbung als Anbieter der Dienstleistung präsentiert und die Verantwortung für eventuelle Mängel ...
> lesen