26.01.2026 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Sind Geldgeschenke zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro noch ein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“?
| Wie weit kann man § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ausnutzen? Was ist unter „übliche Gelegenheitsgeschenke“ zu verstehen, die man regelmäßig zuwenden kann, ohne dass sie in die Bemessungsgrundlage des 400.000-Euro-Schenkungsteuerfreibetrags über zehn Jahre fallen? Mit dieser Frage hat sich das FG Rheinland-Pfalz bei einem Ostergeldgeschenk über 20.000 Euro befasst. |
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