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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    RaBe: Ein weiterer Vogel ist in die Finanzverwaltung eingezogen

    Neben der schon lange bekannten diebischen ELSTER sowie der NACHDIGAL ist nun ein weiterer Vogel in die Finanzverwaltung eingezogen: Der RaBe. Dieses Akronym steht für das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ und soll zum Bürokratieabbau beitragen. SSP erläutert, worum es bei dem Verfahren konkret geht und warum es für Sie relevant ist.

    Belege nicht mehr unaufgefordert einreichen

    Früher haben Sie den Steuererklärungen die zugehörigen Belege beigefügt und das „Gesamtpaket“ ans Finanzamt geschickt. Nach Bearbeitung der Erklärung hat der Beamte die Belege zurückgeschickt.

     

    Die Umstellung von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht

    Schon seit 2017 gilt statt dieser Belegvorlage- die Belegvorhaltepflicht (§ 150 Abs. 7 AO). Nachweise zur Erklärung, wie z. B. Spendenquittungen oder Rechnungen von Handwerkern, müssen Sie dem Finanzamt lediglich dann vorlegen, wenn der Beamte die Nachweise anfordert. Diese Umstellung hat dazu geführt, dass sich der Bürokratieaufwand vor allem bei Steuererklärungen reduzierte, die mittlels ELSTER digital übermittelt werden. Denn die Übermittlung erfolgt rein digital und ohne Belege.

      

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