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  • 23.12.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    BFH: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken ohne SGB‑V‑Zulassung bei fehlender sozialer Vergleichbarkeit

    | Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b Mehrwertsteuersystem-Richtlinie berufen, so der BFH. |