30.01.2026 · Nachricht · Sonderausgaben
BFH äußert sich zum Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
| Die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweiz ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird. Die Nachweispflicht, dass die sich aus diesen Anforderungen ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind, trifft bei Zuwendungen an eine ausländische Körperschaft den inländischen Spender. Das hat der BFH entschieden und ein Urteil des FG München bestätigt. Der nationale Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen. |
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