2021 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. In wesentlichen Teilen wird das neue Recht am 01.07.2023 in Kraft treten. Diese bedeutende Gesetzesreform im BGB betrifft alle rechtsfähigen Stiftungen. Bestehende Stiftungen sollten schauen, ob auf die neue Rechtslage zu reagieren ist. Sie sollten insbesondere prüfen, ob die Stiftungssatzung ggf. angepasst werden sollte.
Ja, wir kennen sie, die „fachlichen Werbeaufsätze“ für Stiftungsmodelle zur Absicherung des Familienvermögens, zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge oder zur Errichtung der eigenen Stiftung, weil es sich so ...
Die Frage, wann ein Stiftungsorganmitglied wegen schuldhafter Pflichtverletzung haftet, ist ein wichtiges Thema. Ab dem 01.07.2023 gilt die im neuen § 84a Abs. 2 BGB n. F. festgehaltene Regelung, die wir als ...
Viele Kritiker des neuen Stiftungsrechts haben es befürchtet: Das erst zum 01.07.2023 in Kraft tretende neue Stiftungsrecht, das Burgard als „Gesetz von Beamten für Beamte“ klassifiziert hat (GmbHR 2021, R244), wird in der Praxis von Stiftungsaufsichtsbehörden, wie zu hören ist, vermehrt schon jetzt vorauseilend angewendet.
Die Mitarbeiterführung in gemeinnützigen Stiftungen und sonstigen gemeinnützigen Körperschaften ist ein unterschätztes Thema. Das habe ich in jüngerer Zeit mehrfach erlebt. Sie mögen sich fragen: Gelten da ...
Die Zeit lädt uns dazu ein. Nein, genauer gesagt: Die aktuellen Umstände und Ereignisse zwingen uns dazu. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Mir jedenfalls geht es so, dass ich mit Freunden, vor allem in der ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
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„Sie glauben gar nicht, wie sehr mir diese Funktionäre auf den Geist gehen“, sagte mir kürzlich ein Stifter. Ich fragte zurück, was er konkret meine. „Da spielen sich welche auf, als sei es ihr Geld, das sie für die Stiftung verteilen. Was ich als Stifter dazu meine, scheint gar nicht zu interessieren.“ Diese Ansicht eines Stifters ist nach meiner Erfahrung nicht unbedingt typisch, aber ich habe sie zuletzt mehrfach gehört. Was ist dran an dem Vorwurf?