17.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Digitalisierung
Der Kostenfestsetzungsantrag i. S. d. §§ 103 ff. ZPO kann nach § 130a Abs. 1 ZPO auch elektronisch bei Gericht eingereicht werden. Nach § 130a Abs. 2 S. 1 ZPO muss dieses Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein (OLG Oldenburg 9.12.20, 6 W 68/20, Abruf-Nr. 222226 ).
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14.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Ergeht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Beschluss gemäß § 91a ZPO, erhöht sich gemäß Nr. 1412 KV GKG die Gebühr nach Nr. 1410 KV GKG (nur) nach dem Wert des Streitgegenstands, auf den sich die Entscheidung bezieht. Daher ist diese Gebühr nicht nach dem Wert der Hauptsache, sondern lediglich nach dem Wert der bis zur Erledigung angefallenen Kosten zu bemessen (KG 22.2.21, 5 W 1024/20, Abruf-Nr. 222228 ).
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01.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Wettbewerbsrecht
Ein genereller Abzug in Eilverfahren gegenüber dem Wert der Hauptsache ist – auch in Anbetracht von § 51 Abs. 4 GKG – nicht angebracht. Vielmehr kann im Einzelfall zumindest annähernd der gleiche Streitwert wie im Hauptsacheverfahren gelten, wenn das Verfügungsverfahren zur endgültigen Erledigung des Streits führt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit führen wird (OLG Karlsruhe 1.2.21, 6 W 55/20, Abruf-Nr. 221596 ).
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30.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Erledigungserklärung
Wird der Rechtsstreit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, gilt Folgendes: Erstens kommt es für die nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu treffende Kostenentscheidung darauf an, ob die Beschwerde voraussichtlich zur Zulassung der Revision geführt hätte. Falls dies bejaht wird, ist zweitens entscheidend, welchen Ausgang der weitere Rechtsstreit im Anschluss daran ...
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29.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vergütungsfestsetzung
In der Praxis kommt es vor, dass Vergütungsfestsetzungsanträge nicht immer zeitnah bearbeitet werden. Fraglich ist, ob Rechtsanwälte in solchen Fällen eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB i. H. v. 40 EUR oder eine Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO geltend machen können. Das LAG Sachsen-Anhalt hat dies verneint.
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28.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafprozessrecht
Die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG spielt eine große Rolle, macht allerdings in der Anwendung immer wieder Probleme. Das AG Tiergarten hat der Gebühr einen Riegel vorgeschoben. Es will sie nur auf originäre Cs-Sachen anwenden. Es soll keine Gebühr geben, wenn bereits eine Hauptverhandlung anberaumt war, die nur mangels Anwesenheit des Angeklagten nicht bis zum Abschluss durchgeführt werden konnte, und deshalb ein Strafbefehl erlassen wurde.
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28.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Baukindergeld
Strebt der Kläger danach, die Versagung des Baukindergelds aufzuheben und zugleich dem Antrag auf Zuschuss stattzugeben, richtet sich die Festsetzung des Gebührenstreitwerts nach § 3 ZPO (OLG Frankfurt 23.2.21, 17 W 23/20, Abruf-Nr. 221594 ).
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27.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Übergangsrecht KostRÄG 2021
Bekanntlich haben sich durch das KostRÄndG 2021 die Streitwerte im FamGKG erhöht (RVG prof. 20, 200). Dies kann dazu führen, dass die Streitwerte für das Gericht und für die beteiligten Rechtsanwälte differieren. Die praktischen Auswirkungen zeigt der folgende Praxisfall.
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27.04.2021 · Fachbeitrag aus AK · Erfahrungsaustausch
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV haben Anwälte – nachrangig nach den in §§ 2, 3 CoronaImpfV genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“. Da die Bundesländer – und nicht die Rechtsanwaltskammern (RAK)! – für die Organisation der Impfungen zuständig sind, wird die Terminvergabe regional unterschiedlich geregelt. AK hatte über eine Initiative der RAK Berlin berichtet (siehe ak.iww.de , Abruf-Nr. ...
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27.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · KostRÄG 2021
In RVG prof. 21, 32 wurde ausführlich dargestellt, welches Einkommen bzw. Vermögen gemäß § 115 ZPO der Antragsteller zur Prozesskostenfinanzierung einsetzen muss. Welche Freibeträge hierbei nach der Prozesskostenhilfebekanntmachung zu berücksichtigen sind, erläutert der folgende Beitrag.
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