25.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Für den Gegenstandswert der Terminsgebühr ist bei einer Stufenklage der Streitwert der Verfahrensstufe maßgeblich, in der die Gebühr anfällt; für die Gerichtsgebühren ist § 44 GKG einschlägig. Danach ist für die gerichtliche und die anwaltliche Verfahrensgebühr der höchste Gegenstandswert maßgebend, der sich nach dem Zahlungsanspruch bemisst. Für die Terminsgebühr sieht das OLG Hamm jedoch davon abweichende Grundsätze (17.12.20, 10 W 119/20, Abruf-Nr. 222197 ).
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23.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Streitwert
Der Beschwerdewert bei der Streitwertbeschwerde errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den beiden Streitwerten ergeben (OVG Sachsen-Anhalt (11.1.21, 2 O 139/20, Abruf-Nr. 222196 ).
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22.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Ein „Anlass zur Einreichung der Klage“ i. S. d. § 269 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet war bzw. gewesen wäre. Auf den Fall einer aus objektiver Sicht zu keinem Zeitpunkt aussichtsreichen Klage ist die Vorschrift nicht anwendbar (BGH 17.12.20, I ZB 38/20, Abruf-Nr. 220528 ).
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21.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist. Erklären die Parteien in einem solchen Fall den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, kommt es nach dem OLG Karlsruhe für die Kostenentscheidung in erster Linie darauf an, wie der Prozess ohne Verjährungseinrede voraussichtlich ausgegangen wäre (4.11.20, 9 W 48/20, Abruf-Nr. 222227 ). Das soll ...
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21.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · KostRÄG 2021
Bei der Zurückverweisung von OWi-Verfahren durch ein übergeordnetes an ein untergeordnetes Gericht wird die gebührenrechtliche Dimension häufig verkannt: Nach § 21 Abs. 1 RVG stellt das weitere Verfahren nach der Zurückverweisung gebührenrechtlich einen neuen Rechtszug dar. Was das für die Anwaltsgebühren nach dem KostRÄG und im Hinblick auf (k)eine Anrechnung heißt, zeigt der folgende Praxisfall.
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20.05.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Fiktive Terminsgebühr
Ein schriftlicher Vergleich i. S. d. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 RVG VV erfordert keinen gerichtlichen Vergleich nach § 106 VwGO. Die (fiktive) Terminsgebühr entsteht nach dem OVG Berlin-Brandenburg auch für einen außergerichtlichen Vergleich, der entweder auf Vorschlag des Gerichts oder ohne gerichtliche Initiative geschlossen wird.
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20.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Auslagenersatz
Die Kosten für den Erwerb einer BahnCard 50 können jedenfalls in lang andauernden Verfahren notwendige Auslagen darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Erwerb der BahnCard 50 bereits nach wenigen Fahrten des Verteidigers amortisiert (OLG Celle 21.12.20, 4 StE 1/17, Abruf-Nr. 222199 ).
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19.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Einstellung des Strafverfahrens
Bei der zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG geht es immer wieder um die Ursächlichkeit der Mitwirkung des Anwalts für die Verfahrenseinstellung. Das LG Magdeburg hat diese in einem Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung abgelehnt, das nach längerem Hin und Her vom AG nach § 153 Abs. 2 StPO mit Zustimmung des Angeklagten eingestellt worden ist (19.3.21, 23 Qs 14/21, Abruf-Nr. 222255 ).
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19.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozessrecht
Ob im Rahmen des Auslieferungsverfahrens für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten an einem Termin zur Vernehmung/Anhörung des Verfolgten vor dem AG nach den §§ 21, 22 oder 28 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) eine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV RVG anfällt, wird von der h. M. in der Rechtsprechung der OLG verneint. Darauf bezieht sich jetzt auch das OLG Jena ohne eigene Begründung und gibt seine bisher gegenteilige Auffassung auf (RVG prof. 08, 25; ...
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19.05.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Die Anwendung von § 31 Abs. 4 GKG setzt einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag voraus. Die Feststellung in einem von den Parteien ohne Zutun des Gerichts ausgehandelten Vergleich, dass die vereinbarte Kostenquote der bei einem Urteil zu erwartenden Kostenquote entspricht, genügt nach Ansicht des OLG Saarbrücken nicht (2.12.20, 9 W 18/20, Abruf-Nr. 222225 ). Insoweit ist die PKH-Partei bei der Übernahme von Kosten in einem Vergleich nicht vor einem Regress geschützt.
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