25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vorschussrecht
Von Ihrem Mandanten können Sie über § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss auf Gebühren und Auslagen verlangen. Zur Liquiditätssicherung sollten Sie auch Ihr Vorschussrecht gegenüber der Staatskasse nach § 47 Abs. 1 RVG nutzen. Besonderheiten erläutert dieser Beitrag.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Bürgschaft
Der Wert einer Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ist gemäß § 3 ZPO nach dem Klägerinteresse zu schätzen. Das Interesse des Klägers an der Herausgabe der Bürgschaftsurkunde besteht nur in Höhe der Hauptforderung, wenn diese hinter der B ürgschaftsforderung zurückbleibt.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zeugnisverweigerungsrecht
Der nach § 3 ZPO zu schätzende Gegenstandswert des Zwischenstreits und damit auch des Beschwerdeverfahrens über das Zeugnisverweigerungsrecht ist mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR zu bemessen, da sich die Beweisfrage auf die gesamte Hauptsache bezieht. Dies entspricht in etwa einer Quote von einem Fünftel des Hauptsachestreitwerts.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einigung im Parallelverfahren
Die Behandlung von Streitgegenständen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen eines Verfahrens, in dem sie nicht anhängig sind, führt nicht nach Nr. 3104 Abs. 2 VV RVG zu einer eigenen Terminsgebühr in dem Verfahren, in dem die einbezogenen Gegenstände anhängig sind. Eine Terminsgebühr fällt nur in dem Verfahren an, in dem ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Termin gemäß Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG stattgefunden hat (BAG 17.2.14, 10 AZB 81/13, Abruf-Nr. 142478 ).
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anspruchshäufung
Stützt der Kläger einen einheitlichen Unterlassungsantrag im Wege der eventuellen Anspruchshäufung auf verschiedene, jedoch inhaltlich ähnliche Schutzrechte und ergeht eine Entscheidung auch über den Hilfsanspruch, ist zur Ermittlung des Gesamtstreitwerts der Wert für den Hauptanspruch angemessen, das heißt in der Regel um 10 Prozent, zu erhöhen.
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Abgeltungsbereich der Gebühren
Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV RVG ergibt sich, dass nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsanwalt erstmalig mit der Sache befasst wird (LG Duisburg 3.6.14, 34 Qs 52/13, Abruf-Nr. 142481 ).
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Erfolgshonorar
Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam. Aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, BGH 5.6.14, IX ZR 137/12, Abruf-Nr. 142106 ).
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25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verkehrsunfallsachen
In Verkehrsunfallsachen führt oft die außergerichtliche Tätigkeit zur abschließenden Schadensregulierung. Wirken Sie an der Einigung ursächlich mit, können Sie neben der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) verdienen. Die Höhe richtet sich auch danach, ob die betroffenen Ansprüche anderweitig anhängig sind. Der Beitrag klärt die Gebührenvoraussetzungen und den Deckungsschutz durch Rechtsschutzversicherungen.
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