07.01.2015 · Nachricht aus RVGprof · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
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20.12.2014 · Nachricht aus RVGprof · Auslagenerstattung
Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG für „die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- und Verpackungskosten“ in Höhe von derzeit 12 EUR fällt auch dann an, wenn in einem Beschwerdeverfahren auf ein noch an das Ausgangsgericht gerichtetes Ersuchen um Gewährung von Akteneinsicht am Ort des Ausgangsgerichts, an dem sich der Kanzleisitz des Verteidigers befindet, die Akten erst vom Beschwerdegericht an die Verteidigung übersandt werden (OLG ...
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zwangsverwaltung
Heute berichten wir über einen Fall unser Leserin Nadja Weiler, Rechtsanwaltsfachangestellte, Ingelheim am Rhein. Ihre Beharrlichkeit zahlte sich für den Mandanten aus.
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einheitlicher Auftrag
Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird (BGH 20.5.14, VI ZR 396/13, Abruf-Nr. 141815 ).
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Titelherausgabe
Liegt keine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 767 ZPO vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine ...
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Sozialrecht
In Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 EUR festzusetzen.
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