04.07.2016 · Nachricht aus RVGprof · Literaturempfehlung
Das Buch, „Die Stiftung in der Beraterpraxis“ ist speziell für die Praxis geschrieben. Es wendet sich an alle Stiftungsberater in Anwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, in Banken sowie in Vermögens- und Unternehmensberatungen und an Stiftungen und deren Mitstreiter.
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04.07.2016 · Nachricht aus RVGprof · Seminar-Tipp
Das neue, verbindliche Gerichtsvollzieherformular ist in der Praxis angekommen. Erste Erfahrungen und damit erste Probleme liegen vor. Unser Experte Dieter Schüll beantwortet Ihnen daher im Online-Seminar „Vollstreckungsrecht effektiv“ typische Fragen aus der Praxis. Er zeigt, wie Sie Zeit- und Geldverluste vermeiden sowie Vollstreckungshindernisse sicher ausräumen – nicht nur beim neuen Formular sondern auch bei weiteren Brennpunkten der Gerichtsvollziehervollstreckung.
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vollstreckungskosten
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass gegen mehrere beklagte Mieter ein Urteil ergeht, wonach diese als Gesamtschuldner verpflichtet sind, die gemeinschaftliche Wohnung zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, erteilt der Kläger dem
Gerichtsvollzieher einen Räumungsauftrag. Zieht einer der ehemaligen Mieter dann freiwillig vor der Zwangsräumung aus, wird gegen die anderen vollstreckt. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob der Gläubiger die ...
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Abrechnungspraxis
Die Rechtsschutzversicherung (RSV) muss die nach Teil 3 RVG VV anfallenden Gebühren erstatten, wenn sie für den Rechtsstreit Deckungszusage erteilt hat. Besteht für die dem Rechtsstreit vorausgegangene außergerichtliche Vertretung kein Deckungsschutz, ist für die Erstattungspflicht der RSV wegen § 15a RVG Folgendes zu beachten.
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Für eine gesonderte, vom Streitwert der Hauptsache abweichende Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren ist auch dann kein Raum, wenn der Streithelfer im betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt hat.
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20.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwertbeschwerde
Inwieweit eine Aufrechnungsforderung der Klageforderung hinzuzurechnen ist, um den Streitwert zu ermitteln, bestimmt sich danach, ob der
Beklagte primär oder nur hilfsweise aufgerechnet hat. Rechnet er hilfsweise mit einer bestrittenen Gegenforderung auf, erhöht sich nach § 45 Abs. 3 GKG der Streitwert um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht.
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20.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
Der Pflichtverteidiger kann nach § 52 RVG verlangen, dass der Beschuldigte die Wahlverteidigergebühren zahlt. Der Beschuldigte kann im Fall des Freispruchs beanspruchen, dass die Landeskasse die notwendigen Auslagen seines Verteidigers erstattet (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Problematisch ist diese Sachlage jedoch bei einem Teilfreispruch.
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20.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Sozialrecht
Nach dem Wortlaut des Satzes 2 der Anmerkung zu Nr. 3106 RVG VV
beträgt die fiktive Terminsgebühr 90 Prozent der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr, ohne dass eine
Erhöhung nach Nr. 1008 zu berücksichtigen ist. Folglich fragt sich, ob in den Fällen, in denen die Verfahrensgebühr nur als Mindestgebühr in Höhe von 50 EUR festgesetzt wird, die fiktive Terminsgebühr nur 45 EUR beträgt (= 90 Prozent der Verfahrensgebühr) und damit unterhalb der ...
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13.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
Auch ein Kostenerstattungsanspruch kann verwirkt werden. Dies setzt nach dem OLG Koblenz neben dem Zeit- ein Umstandsmoment voraus. Letzteres setzt einerseits ein vom Kostengläubiger verursachtes Vertrauen voraus, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird, andererseits eine darauf kausal beruhende Vermögensdisposition des Kostenschuldners.
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13.06.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rahmengebühren
Rahmengebühren richtig zu bemessen ist schwierig. Worauf dabei zu achten ist, hat jetzt noch einmal das OLG Köln gezeigt: Bemisst der Verteidiger die Terminsgebühr im Strafverfahren, kann er sich an den Grenzen der Längenzuschläge der Nr. 4110, 4111 VV RVG orientieren.
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