12.06.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kosten des Mahnverfahrens
Ein Leser fragt: Ich habe auftragsgemäß einen Mahnbescheid beantragt. Nach dem Widerspruch des Gegners möchte mein Mandant das Verfahren nun nicht weiter betreiben. Welches Gericht setzt die Vergütung fest?
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05.06.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beratungshilfe
Gemäß Nr. 2503 Abs. 2 RVG VV ist die Geschäftsgebühr auf Gebühren für ein anschließendes gerichtliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen. Ob diese Gebühr zunächst auf die Differenz zwischen der Gebühr des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 49 RVG und die Gebühr des Wahlanwalts zu verrechnen ist, ist streitig. Das OLG Dresden hat sich jetzt erstmals überhaupt mit dieser Problematik befasst (30.11.16, 20 WF 1122/16, Abruf-Nr. 193805 193805 ). Danach ist die Geschäftsgebühr für ...
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05.06.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert Drittwiderspruchsklage
Wie berechnet sich der Gebührenstreitwert bei Drittwiderspruchsklagen? Der BGH: Er richtet sich gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 62 S. 1 GKG, § 6 ZPO nach dem Wert der Forderung, wegen der vollstreckt wird. Ist der Wert der gepfändeten Vermögensgegenstände geringer, ist dieser Wert maßgebend. Hierbei kommt es auf den objektiven Verkehrswert an.
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05.06.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zusätzliche Verfahrensgebühr
Wann die zusätzlichen Verfahrensgebühren der Nr. 4141, 5115 VV RVG anfallen, beschäftigt die AG und LG regelmäßig. Das LG Cottbus hat jetzt zur ausreichenden Mitwirkung des Anwalts Stellung genommen: Danach reicht jede auf die Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit aus. Es genügt auch, wenn eine Tätigkeit des Anwalts aus einem früheren Verfahrensabschnitt fortwirkt und später zur Einstellung führt.
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29.05.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Bußgeldverfahren
Die Frage, ob ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt im Fall eines Freispruchs einen Anspruch auf Erstattung seiner Verteidigervergütung aus der Staatskasse hat, wird nach absolut h. M. verneint. Das hat jetzt noch einmal das LG Düsseldorf bekräftigt.
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29.05.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrensverbindung
Häufig werden in der Hauptverhandlung aus prozessökonomischen Gründen weitere Verfahren hinzuverbunden. Hierbei muss der Verteidiger aufpassen, dass ihm nicht Terminsgebühren verloren gehen. Denn das Entstehen einer Terminsgebühr (auch) in einem hinzuverbundenen Verfahren setzt stets voraus, dass sämtliche Erfordernisse für eine Verhandlung erfüllt sind, insbesondere eine Eröffnungsentscheidung vorliegt. Das ist das Fazit aus einem aktuellen Beschluss des LG Dortmund.
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vergütungsvereinbarung
Rechtsanwälte dürfen Honorarvereinbarungen (§§ 3a, 4 RVG) treffen, in denen ihr Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 230 EUR netto vergütet wird. Doch Achtung: Eine Klausel in einer Vergütungsvereinbarung ist
unwirksam, wenn sie vorsieht, dass der Anwalt ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jeweils angefangene 15 Minuten berechnen darf.
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Objektive Klagehäufung
Werden in einem Gerichtsverfahren mehrere Ansprüche im Wege der
objektiven Klagehäufung verfolgt, entsteht nur eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Gesamtwert. Hat der Anwalt den Mandanten hinsichtlich dieser Gegenstände zuvor außergerichtlich gesondert vertreten, sind aus den einzelnen Gegenständen gesonderte Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV RVG entstanden. Im Kostenfestsetzungsverfahren stellt sich dann die Frage, wie die einzelnen vorgerichtlichen ...
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Abrechnung
Bei Abrechnungen kommt es ständig zu Problemen im Verhältnis zwischen dem PKH-/VKH-Bewilligungsverfahren und anschließendem Hauptsacheverfahren. Der folgende Beitrag zeigt, wie diese Probleme zu lösen sind.
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zusätzliche Verfahrensgebühr
Im selbstständigen Verfallsverfahren (§ 29a OWiG) entsteht für den Vertreter des Verfallsbeteiligten stets die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV RVG. Ob darüber hinaus weitere Gebühren anfallen, ist umstritten. In diesem Zusammenhang hat das LG Trier anwaltsfreundlich geklärt: Es entstehen die gleichen Gebühren wie für einen Verteidiger in diesem Verfahren und nicht nur die Gebühr nach Nr. 5116 VV RVG
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