26.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenaufhebung
Zur Vorbereitung gerichtlicher Sachverständigentermine in Bausachen kommt es immer wieder vor, dass eine der Parteien eigenmächtig Handwerker zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen beauftragt. Wird dann ein gerichtlicher Vergleich unter Kostenaufhebung geschlossen, stellt sich die Frage, ob diese Kosten erstattungsfähig sind. Der BGH hat dies verneint.
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26.04.2021 ·
Musterformulierungen aus RVGprof
Grundsätzlich ist die Wertfestsetzung nach § 33 RVG subsidiär zur Wertfestsetzung nach § 32 RVG. Im Hinblick auf das kindschaftsrechtliche Übergangsrecht nach § 60 Abs. 1 S. 3 und § 60 Abs. 1 S. 6 RVG ist jedoch eine Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren möglich. Sie sollten daher in solchen Fällen darauf achten, dass Sie nach § 33 RVG beantragen müssen, den Wert zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung im Vergleich zur alten Rechtslage heraufzusetzen. Dieser Antrag ist erst ...
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26.04.2021 ·
Musterformulierungen aus RVGprof
Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind außergerichtliche Kosten der Partei. Sie sind daher bei einer durch Prozessvergleich vereinbarten Kostenaufhebung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu erstatten. Die Vergleichsparteien haben es aber in der Hand, die Kostentragung davon abweichend und ihren Interessen gemäß zu regeln. Sie können beispielsweise die ...
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26.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Waffenschein
Nach §§ 39, 40 und § 52 GKG i. V. m. Ziffer 50.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit beträgt der Streitwert des auf die Erteilung eines Waffenscheins gerichteten Verfahrens 7.500 EUR (OVG Berlin-Brandenburg 7.2.21, 11 L 1/21, Abruf-Nr. 221595 ).
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24.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Dieselskandal
Der in § 14 Abs. 2 S. 1 RVG verwendete Begriff des Rechtsstreits bezieht sich lediglich auf den Gebührenprozess zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber. Nicht gemeint ist der Rechtsstreit zwischen dem Auftraggeber des Rechtsanwalts und einem Dritten, der zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist (OLG Frankfurt 24.9.20, 26 U 69/19, Abruf-Nr. 221624 ).
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23.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Prozessvergleich
Es ist ein gebührenrechtlich relevanter Mehrwert gegeben, wenn die Parteien im Vergleichsweg eine vollstreckbare Leistungspflicht des Beklagten begründen, obwohl die Klage nur auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet war. Der Mehrwert entspricht der Höhe nach dem für den Streitwert des Feststellungsantrags vorgenommenen Abschlag (= Feststellungsminderwert; OLG Bremen 1.3.21, 3 U 19/20, Abruf-Nr. 221593 ).
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22.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Eine Neufestsetzung der Kosten nach § 107 ZPO ist nicht auf den bisher nicht festgesetzten Differenzbetrag zu beschränken, der sich durch eine nachträgliche Erhöhung des Streitwerts ergibt. Vielmehr kann die obsiegende Partei eine Neufestsetzung des Gesamtbetrags der entstandenen Kosten auf der Grundlage des geänderten Streitwerts einschließlich Zinsen auf den Gesamtbetrag ab Eingang des ersten Kostenfestsetzungsantrags beanspruchen (AG Zeitz 3.8.20, 6 F 292/19 EAUK, Abruf-Nr. 221592 ).
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22.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsgebühr
Es fällt eine Terminsgebühr an, wenn der Kammervorsitzende, Einzelrichter oder Berichterstatter mit den Beteiligten außerhalb eines Termins jeweils in getrennten Telefonaten die Sach- und Rechtslage erörtert und auf Basis dieser Gespräche ein Vergleich geschlossen wird. So sieht es das Thüringer OVG.
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21.04.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafprozessrecht
Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor Begründung der Revision zurück, bekommt der Verteidiger, der im Revisionsverfahren bereits tätig geworden ist, nach dem LG Detmold für seine Tätigkeit eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4130 VV RVG.
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21.04.2021 · Nachricht aus RVGprof · Rangfolge
Beanstandet eine Partei die Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren oder beruft sie sich darauf, dass die Anwaltsgebühren aus einem anderen Gegenstandswert zu bemessen sind, ist vor der Kostenfestsetzung zunächst eine diesbezügliche richterliche Entscheidung herbeizuführen (OLG München 16.10.20, 11 W 1436/20, Abruf-Nr. 221591 ).
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