15.01.2021 · Fachbeitrag ·
Strafprozessrecht
Die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG kann auch entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies setzt auch nach dem LG Siegen aber voraus, dass es sich nicht nur um einen Fortsetzungstermin handelt, der nach Unterbrechung der Hauptverhandlung aufgrund einer Einstellung oder aufgrund einer Rücknahme der Berufung entbehrlich wird.
02.01.2021 · Nachricht ·
Strafrecht
Für die Einziehung des Führerscheinformulars entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr (AG Freiburg 6.11.20, 4 C 1193/20, Abruf-Nr. 219360 ).
19.12.2020 · Fachbeitrag ·
Terminsgebühr
Um die Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG entsteht in der Praxis häufig Streit. Dabei geht es meistens um die Frage, ob im Haftprüfungstermin „verhandelt“ worden ist. Dazu hat jetzt noch einmal das LG Bad ...
18.12.2020 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung: Das KostRÄG 2021 ist beschlossen!
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die der Bundestag am 27. November 2020 einstimmig beschlossen – und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 6. November 2020 umgesetzt hat. Damit können in Kürze Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen.
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11.12.2020 · Fachbeitrag ·
Terminsgebühr
Das RVG sieht für den Pflichtverteidiger sog. Längenzuschläge zur Terminsgebühr vor, wenn die Hauptverhandlung mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden gedauert hat. In der Rechtsprechung der OLG ist dabei bisher ...
09.12.2020 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Im Falle der Zurückverweisung gemäß § 21 Abs. 1 RVG an ein untergeordnetes Gericht ist das weitere Verfahren ein neuer Rechtszug und der Rechtsanwalt kann seine Gebühren noch einmal verlangen. Daher spielt die ...
05.12.2020 · Fachbeitrag ·
Strafprozessrecht
Angeklagte und Verteidiger müssen sich bei Einlegung eines Rechtsmittels überlegen, was sie damit erreichen wollen. Machen sie das zu spät und beschränken das Rechtsmittel zu spät, kann das zu unangenehmen Kostenfolgen führen. Das ist das Fazit aus einem Beschluss des OLG Celle.